StartRechtsanwälteKontakt|Anfahrtimpressum
Wurll Klein - Rechtsanwälte
SozietätRechtsanwälteSchwerpunkteinfo
NewsArchivNewsletterLinks
 
 

26.03.2010

Berechnung des Arbeitslosengelds I nach Ausscheiden aus einer Transfergesellschaft

Angesichts der Wirtschaftskrise nehmen derzeit viele Unternehmen Restrukturierungen ihrer Betriebe vor. Dabei werden häufig Transfergesellschaften gegründet, um den von der Restrukturierung betroffenen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich neu zu orientieren. In der Transfergesellschaft beschränkt sich der Verdienst in der Regel auf das Transferkurzarbeitergeld oder ein im Vergleich zur vorherigen Beschäftigung vermindertes Entgelt. Scheiden Arbeitnehmer aus der Transfergesellschaft aus und wechseln nicht direkt in ein anderes Unternehmen, sind sie für einen gewissen Zeitraum arbeitslos. [mehr]

02.12.2009

Anordnung von Sonntagsarbeit auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung möglich

Arbeitgeber dürfen regelmäßig schon aufgrund ihres Weisungsrechts Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen, soweit sich die Anordnung im Rahmen der gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen hält. Eine ausdrückliche Ermächtigung im Arbeitsvertrag ist hierzu nicht erforderlich. Fehlt im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung über die Verteilung der Arbeitszeit, kommt selbst bei jahrzehntelanger Beschränkung der Arbeitszeit auf Werktage grundsätzliche kein dauerhafter Ausschluss von Sonn- und Feiertagsarbeit in Betracht. [mehr]

29.09.2009

Rückzahlung von Ausbildungskosten

Vereinbarungen über die Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten im Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor Antritt der Aus- oder Fortbildung durch den Mitarbeiter abgeschlossen. Eine umfangreiche Rechtsprechung regelt Umfang und Grenzen zulässiger arbeitsvertraglicher Rückzahlungsklauseln von Fortbildungskosten an den Arbeitgeber im Falle des Ausscheidens des Mitarbeiters aus dem Arbeitsverhältnis. Mit Urteil vom 15.09.2009, AZ.: 3 AZR 173/08, befasst sich das BAG nunmehr mit einer nachträglichen Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten und hielt diese im konkreten Fall für unwirksam. [mehr]

WEITER ZUM ARCHIV