Honorierung unserer Dienstleistungen
Die Kontaktaufnahme zu uns ist selbstverständlich kostenlos.
Die Kosten einer Erstberatung hängen von den Einzelheiten Ihres Falles und dem Umfang der Erstberatung ab. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wird, sind die Kosten für eine Erstberatung per Gesetz auf max. EUR 190,- zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt. Gerne geben wir Ihnen vorab eine Einschätzung der auf Sie zukommenden Kosten.
Im Übrigen richtet sich die Honorierung je nach Falllage.
Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung rechnen wir im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, welches eine Vergütung abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert vorsieht. Die notwendige Korrespondenz mit ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne als Service für Sie.
Soweit Sie dies wünschen oder es der Fall erfordert, werden wir gerne nach vorheriger Absprache auch auf Grundlage eines Zeithonorars für Sie tätig. Unsere Stundensätze liegen zwischen EUR 230,- und EUR 350,- zzgl. Mehrwertsteuer, je nach Fall. Monatliche Abrechnungen mit detaillierten Tätigkeitsnachweisen machen die Kosten für Sie transparent.
In besonderen Fällen sind wir auch gerne bereit, ein Pauschalhonorar mit Ihnen zu vereinbaren. Zögern Sie nicht, uns hierauf anzusprechen.



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